Was wird gefördert?
Die Forschungsaufträge dienen der Bestandserhebung ausgewählter Tier- und Pflanzengruppen sowie der Klärung naturschutzrelevanter und erdwissenschaftlicher Fragestellungen. Die dabei erhobenen Ergebnisse und Fundlisten müssen den Amtssachverständigen für Naturschutzzwecke zur Verfügung stehen. Ebenso fliessen die Daten in internationale Biodiversitäts-Informationssysteme (z.B. GBIF) ein. Die Ergebnisse sind der inatura schriftlich in digitaler Form als publikationsfähiger Bericht sowie in Form von Fundlisten = Primärdaten (sowie gegebenenfalls Belegmaterial für die dauerhafte Archivierung im Museum) nach den Richtlinien der inatura zu übermitteln. Der Bericht wird nach Abschluss des Gesamtprojekts im digitalen Publikationsorgan »inatura Forschung online« veröffentlicht. Die zusätzliche Veröffentlichung in anderen (auch internationalen) Publikationsorganen ist erwünscht. In den Fundlisten sind – wie bei seriöser wissenschaftlicher Arbeit üblich – die jeweiligen Finder und Bestimmer namentlich anzuführen (inkl. Kontaktdaten). Diese personenbezogenen Daten werden in der Datenbank zur Artenvielfalt Vorarlbergs gespeichert. Die Weitergabe an Dritte ist in der Forschungsvereinbarung geregelt.
Mit der Einreichung des Projektantrags willigt der Projektwerber in die dauerhafte Archivierung folgender personenbezogener Daten zum Zwecke der Projektverwaltung und Projektdokumentation ein: Name (inkl. Titel), Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Projekttitel, Projektvolumen.
Mit Projektvergabe und Unterzeichnung der Forschungsvereinbarung sowie der Datenschutzerklärung durch den Projektwerber willigt der Projektwerber stellvertretend für alle an diesem Projekt beteiligten Personen (Finder, Bestimmer, Überbringer weiterer Informationen etc.) in die dauerhafte Archivierung folgender personenbezogener Daten ein: Name (inkl. Titel), Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Für die Einholung der Einwilligung aller weiteren an dem Projekt beteiligten Personen (die der inatura unter Umständen gar nicht im Voraus bekannt gemacht werden können) im Sinne der DSGVO ist der Projektwerber selbst verantwortlich. Die wissenschaftlichen Beobachtungen (wissenschaftlicher Name des Tiers/der Pflanze/des Pilzes/des Steins, Fundort, Funddatum etc.) sind keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO.
Was kann beantragt werden?
Beantragt werden kann ein hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau beschriebenes, zeitlich begrenztes Projekt aus dem Gebiet der Naturwissenschaften (in erster Linie Erdwissenschaften, Zoologie und Botanik) mit Schwerpunkt Vorarlberg. Im Antrag muss festgehalten sein, ob eine Forschungsförderung oder ein Forschungsauftrag beantragt wird.
Doppelfinanzierung ist verboten: Zuwendungen, die im Umfeld des vorliegenden Themas bei anderen Förderungsträgern beantragt sind bzw. von anderen Förderungsträgern erhalten werden, sind anzugeben.
Die inatura weist darauf hin, dass der Antragsteller verpflichtet ist, die für das Forschungsprojekt gültigen Sicherheits- und Naturschutzvorschriften einzuhalten und die notwendigen Genehmigungen einzuholen (z.B. Fahrgenehmigungen, Betretungsbewilligungen, insbesondere Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Pflanzen und Tieren gemäß § 12 Naturschutzverordnung).
Wer kann beantragen?
Jeder in Vorarlberg tätige Wissenschafter, der über die entsprechende Qualifikation und Infrastruktur verfügt, um das beantragte Projekt durchführen zu können. Weder akademischer Grad noch österreichische Staatsbürgerschaft sind Voraussetzung. Handelt es sich beim Antragsteller um eine juristische Person (Forschungs-Institut oder -Institutionen bzw. Firma), so muss eine verantwortliche natürliche Person namhaft gemacht werden.
Welche Mittel können beantragt werden?
Nur projektspezifische Kosten können beantragt werde, d.h. Personal- und Sachmittel, die unmittelbar zur Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die inatura kann und darf keine Grundausstattung und Infrastruktur finanzieren!
Vergessen Sie nicht, die Bearbeitungsgebühren der Bezirkshauptmannschaften für die Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Pflanzen und Tieren (§ 12 Naturschutzverordnung) im Projektantrag zu berücksichtigen!
Abläufe
Projektanträge müssen bis Ende Mai eines jeden Jahres in dreifacher Ausfertigung oder in digitaler Form im Museum eingetroffen sein, damit sie im Voranschlag für das Folgejahr berücksichtigt werden können. Die Projektanträge werden von Mitarbeitern der inatura, des Umweltinstituts, sowie der Abteilung IVe Umweltschutz der Vorarlberger Landesregierung begutachtet. Sie können zusätzlich externen Experten zur fachwissenschaftlichen Beurteilung vorgelegt werden.
Die Benachrichtigung über die Zuerkennung des Forschungsprojektes erfolgt zu Beginn des Projektjahres. Projektjahre sind Kalenderjahre. Werden mehrjährige Forschungsvorhaben beantragt, so besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.