inatura Dornbirn

Forschungsförderung der inatura : Richtlinien für Projektanträge

Die inatura fördert die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung in allen Disziplinen und vergibt Forschungsaufträge mit spezieller Ausrichtung auf Biodiversitätsforschung und Naturschutz in Vorarlberg.

Im Rahmen der Forschungsförderung werden Projekte zur Erweiterung der Kenntnisse der Natur Vorarlbergs finanziell unterstützt. Die Ergebnisse sind der inatura als schriftlicher Bericht zu übermitteln (plus Artenlisten [diese nach Absprache auch für Naturschutzfragen] und gegebenenfalls Belegmaterial für den internen Gebrauch). Die Veröffentlichung in diversen Publikationsorganen (auch populärwissenschaftlich) ist erwünscht.

Forschungsaufträge dienen der Bestandserhebung ausgewählter Tier- und Pflanzengruppen sowie der Klärung naturschutzrelevanter Fragestellungen. Die dabei erhobenen Ergebnisse und Artenlisten müssen den Amtssachverständigen für Naturschutzzwecke zur Verfügung stehen. Ebenso fliessen die Daten in internationale Biodiversitäts-Informationssysteme ein. Die Ergebnisse sind der inatura schriftlich sowie in digitaler Form als schriftlicher Bericht plus Artenlisten gemäß beiliegendem Merkblatt (und gegebenenfalls Belegmaterial) zu übermitteln. Die Veröffentlichung in diversen Publikationsorganen ist erwünscht.


Was kann beantragt werden?

Beantragt werden kann ein hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau beschriebenes, zeitlich begrenztes Projekt aus dem Gebiet der Naturwissenschaften (in erster Linie Erdwissenschaften, Zoologie und Botanik) mit Schwerpunkt Vorarlberg. Im Antrag muss festgehalten sein, ob eine Forschungsförderung oder ein Forschungsauftrag beantragt wird.

Doppelfinanzierung ist verboten: Zuwendungen, die im Umfeld des vorliegenden Themas bei anderen Förderungsträgern beantragt sind bzw. von anderen Förderungsträgern erhalten werden, sind anzugeben.

Die inatura weist darauf hin, dass der Antragsteller verpflichtet ist, die für das Forschungsprojekt gültigen Sicherheits- und Naturschutzvorschriften einzuhalten und die notwendigen Genehmigungen einzuholen (z.B. Fahrgenehmigungen, Sammelbewilligungen).


Wer kann beantragen?

Jeder in Vorarlberg tätige Wissenschafter, der über die entsprechende Qualifikation und Infrastruktur verfügt, das beantragte Projekt durchzuführen. Weder akademischer Grad noch österreichische Staatsbürgerschaft sind Voraussetzung. Handelt es sich beim Antragsteller um eine juristische Person (Forschungs-Institut oder -Institutionen bzw. Firma), so muss eine verantwortliche natürliche Person namhaft gemacht werden.


Welche Mittel können beantragt werden?

Nur projektspezifische Kosten können beantragt werde, d.h. Personal- und Sachmittel, die unmittelbar zur Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die inatura kann und darf keine Grundausstattung und Infrastruktur finanzieren!


Abläufe

Projektanträge müssen bis Ende Mai eines jeden Jahres in dreifacher Ausfertigung oder in digitaler Form im Museum eingetroffen sein, damit sie im Voranschlag für das Folgejahr berücksichtigt werden können. Die Projektanträge werden von Mitarbeitern der inatura, des Umweltinstituts, sowie der Abteilung IVe Umweltschutz der Vorarlberger Landesregierung begutachtet. Sie können zusätzlich externen Experten zur fachwissenschaftlichen Beurteilung vorgelegt werden. Die Benachrichtigung über die Zuerkennung des Forschungsprojektes erfolgt zu Beginn des Projektjahres. Projektjahre sind Kalenderjahre. Werden mehrjährige Forschungsvorhaben beantragt, so besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung.

Postadresse für Anträge:
inatura – Erlebnis Naturschau GmbH
Abteilung Wissenschaft
Jahngasse 9
A-6850 Dornbirn

e-Mail-Adresse für digitale Anträge:
naturschau@inatura.at
bzw. persönliche Adresse des jeweiligen Sachbearbeiters
(derzeit: georg.friebe@inatura.at)


 
Inhaltliche Mindestanforderungen für den Projektantrag

1. Projektbeschreibung
mit Erläuterung von Inhalt und Ziel des Forschungsprojektes inklusive Begründung der wissenschaftlichen bzw. naturschutzrechtlichen Relevanz der erwarteten Ergebnisse. Neben der räumlichen Abgrenzung des Arbeitsgebietes sind Angaben zur geplanten Methodik unerlässlich.

2. Zusammenfassung bestehender, relevanter Kenntnisse im Projektgebiet (mit Quellenangabe), insbesondere

  • derzeitiger Bearbeitungsstand des untersuchten Fachgebietes
  • derzeitiger Bearbeitungsstand anderer Fachbereiche, die für die Untersuchung relevant sind
     

3. Fachkenntnisse der Auftragnehmer
Im Projektantrag sind alle Projektmitarbeiter mit Referenzen bezüglich ihrer fachlichen Qualifikation anzuführen. Der oder die Auftragnehmer sollten in der Regel über eine fachspezifische, universitäre Ausbildung verfügen. Die Vergabe von Forschungsprojekten an andere, fachlich qualifizierte Personen kann nur erfolgen, wenn diese dem Projekt Referenzen von Fachspezialisten universitärer oder musealer Institutionen beilegen bzw. wenn sie der inatura, dem Umweltinstitut oder der Abteilung IVe Umweltschutz im Amt der Vorarlberger Landesregierung bereits als fachlich qualifiziert bekannt sind.

4. Forschungsstätte
Beschreibung der räumlichen Verhältnisse sowie der instrumentellen Ausstattung des Auftragnehmers, soweit diese für die Durchführung des Projektes relevant sind
Etwaige Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen

5. Organisationsplan

  • Arbeitsmethodik (Feldarbeiten, Laboruntersuchung)
  • geplante Auswertungen
  • Zeitplan
      

6. Finanzierungsaufschlüsselung

  • Geländekosten (Anzahl Stunden, Stundensatz und Beschreibung der Tätigkeit für jeden Mitarbeiter)
  • Fahrtspesen (ein Reisekostenplan, gegliedert nach Mitarbeitern, ist vorzulegen)
  • Materialaufwand (Verbrauchsmaterial)
  • sonstige Aufwandsentschädigungen (Kosten für bestimmte, hinsichtlich des Inhalts und Umfangs klar definierte Werke von Einzelpersonen, sofern dies wissenschaftlich gerechtfertigt und sparsam ist)
  • Gesamtkosten


Projektanträge, in denen lediglich Pauschalkosten angeführt sind, können nicht bearbeitet werden.


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